Schlingensief – In das Schweigen hineinschreien

„Ausschließlich Archivmaterial enthält dieser Dokumentarfilm, und der verstorbene Protagonist selbst ist der Erzähler. Da bleibt zu befürchten, dass diese Ausgangslage für einen Kino Dokumentarfilm nicht ausreichend sein kann! Doch die erste Regiearbeit der preisgekrönten Editorin Bettina Böhler beweist das Gegenteil: Ihr geschickt montierter Film aus schier unerschöpflichen Archivquellen, inklusive vieler privater Aufnahmen aus Schlingensiefs Kindertagen und aus seinen Werken, verleihen dem Film „Schlingensief – In das Schweigen hineinschreien“ eine Kraft, die uns die Ausnahmeerscheinung dieses Theater- und Filmkünstlers schonungslos offenbart. Oder wie es ein Kritiker treffend beschreibt: ,Böhlers Film ist sozusagen radikal demütig‘. Dabei konzentriert sich Bettina Böhler auf Christoph Schlingensiefs Auseinandersetzung mit Deutschland, vor allen Dingen mit seiner Heimat, und Kernthemen wie Rassismus, Nationalsozialismus und Antisemitismus. Wie sie Christoph Schlingensiefs Beschäftigung bereits vor 20, 30 Jahren mit diesen Themen herausdestilliert und ihn uns Zuschauern als filmischer Spiegel eines Fragenden und Provozierenden gegenüberstellt, verleiht dem Film, zehn Jahre nach Christoph Schlingensiefs viel zu frühem Tod, eine erstaunliche und schmerzliche Aktualität. Unvergessen seine kreative, originelle Sprengkraft an Ideen und sein wunderbarer, schlagfertiger und oftmals überraschender Humor. Der Film macht mehr als deutlich: Hier fehlt eine wichtige künstlerische Stimme!“ (Auszug aus der Jurybegründung des Bayerischen Filmpreises 2020)
Regie
Bettina Böhler
Land, Jahr | Länge
Deutschland 2020 | 124 Min
Genre
Dokumentarfilm
Wann
Do 6.1.22
Wo
gvbk
Bismarckallee 19-20
79098 Freiburg
Eintritt
kostenlos
Hinweis
da in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe II ausgerufen wurde, gilt ab sofort 2G+ (genesen, geimpft plus negativer Antigen- oder PCR-Test; geboosterte Personen und solche, deren Auffrischungsimpfung und Genesung weniger als 6 Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen).