Raskolnikow
Kann ein Mord gerechtfertigt sein? Der begabte Jurastudent Raskolnikow glaubt, dass er einer jener privilegierten Menschen sei, die für ihre »höheren« Ziele andere töten dürfen. Halb aus Verzweiflung, halb aus Überzeugung begeht er einen zweifachen Mord. Doch schon bald nach der Tat muss Raskolnikow feststellen, dass er seinen Schuldgefühlen nicht gewachsen ist.
Die glänzende Adaption von Dostojewskis Werk steht der psychologisch sehr fein nuancierten Romanvorlage in nichts nach. Als »Wunderwerk filmischer Kunst« und »wuchtiges Freskogemälde« feierte die zeitgenössische Kritik den Film (Homunculos, Reichsfilmblatt, Nr. 29, 21.7.1923). Raskolnikow, dessen Schauspieler dem Moskauer Künstlertheater entstammten, ist nach Das Cabinet des Dr. Caligari und Genuine Wienes dritter expressionistischer Film. Die Inszenierung vereint auf faszinierende Weise das naturalistische, milieugerechte Spiel des Stanislawski-Systems, das das russische Schauspieler-Ensemble um den Star Grigori Chmara mitbrachte, mit dem expressionistischen Bühnenbild des Russen Andrei Andreew. (Zeughauskino)
Am Flügel: Günter A. Buchwald
Diese Veranstaltung findet im Rahmen der RUSSISCHEN KULTURTAGE TRILATERAL in Kooperation mit dem Zwetajewa-Zentrum für russische Kultur an der Universität Freiburg und dem Internationalen Graduiertenkolleg 1956 (Kulturtransfer und »kulturelle Identität«) der Universität Freiburg statt. Das Gesamtprogramm der Russischen Kulturtage finden Sie hier.
Programmformat
Russische Kulturtage Trilateral: 200 Jahre Fedor Dostoevskij
In Kooperation mit
Zwetajewa-Zentrum für russische Kultur an der Universität Freiburg
Internationales Graduiertenkolleg 1956 (Kulturtransfer und »kulturelle Identität«) der Universität Freiburg
Am Flügel
Günter A. Buchwald
Regie
Robert Wiene
Land, Jahr | Fassung | Länge
Deutschland 1923 | Stummfilm| 120 Min.
Genre
Dokumentarfilm
Wann
Sa 11.12., 19:30
Wo
Humboldtsaal im Freiburger Hof
Humboldtstraße 2
79098 Freiburg
Eintritt
12,00 € (normal) / 8,00 € (ermäßigt)
Tickets gibt es hier
Hinweis
da in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe II ausgerufen wurde, gilt ab sofort 2G+ (genesen, geimpft plus negativer Antigen- oder PCR-Test; geboosterte Personen und solche, deren Auffrischungsimpfung und Genesung weniger als 6 Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen).